Die lang erwarteten Entwürfe zu den neuen Bewertungsverordnungen liegen nun endlich vor. Wie vorauszusehen war, werden die für die Erbschaft- und Schenkungsteuer maßgeblichen Werte für Grundvermögen, Betriebsvermögen und landwirtschaftliches Vermögen deutlich höher ausfallen als es nach dem alten Recht der Fall war. Dies liegt darin begründet, dass die neuen Werte den tatsächlichen, aktuellen Marktwerten entsprechen sollen.
Dabei zeichnen sich bereits jetzt enorme Probleme ab, da - unvermeidbar bei einem steuerlichen Massenverfahren - bei der Einschätzung der einzelnen Vermögensgegenstände sehr stark verallgemeinert wird und individuelle Besonderheiten zu wenig zum Tragen kommen.
Auf die Steuerberater kommt jetzt ein erheblicher Einarbeitungsaufwand zu. Besonders bei der Bewertung des Grundvermögens, wo bisher das sehr einfache, provisorische Bedarfswertverfahren galt (welches überdies in dem meisten Fällen zugunsten der Steuerpflichtigen ausfiel), werden die neuen Regelungen wesentlich komplizierter.
Grundsätzlich werden alle Vermögensarten künftig in Anlehnung an die üblichen Verfahren der Verkehrswertermittlung eingeschätzt.
Als Bewertungssachverständige und zugleich Steuerrechtler haben wir daher ein neues Seminar konzipiert, das den Beratern von Anfang an das nötige Hintergrundwissen zu den neuen Regeln vermittelt.
Wir stellen das neue Recht im Bereich Grundvermögen ausführlich und mittels vollständiger Beispielsfälle dar.
Zu den Themenbereichen Betriebsvermögen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen werden wir einen separaten Vortrag anbieten, sobald die endgültigen gesetzlichen Regelungen ausreichend gesichert sind.
Darüber hinaus erhalten die Teilnehmer Excel-Module (mittels speziellen Downloads), mit deren Hilfe die Einheitswerte einfach und sicher ermittelt werden können, sowohl bei Grund- als auch bei Betriebs- und landwirtschaftlichem Vermögen.
Das Seminar ist als Ganztagesveranstaltung mit einer Dauer von ca. 5½ Zeitstunden (zuzüglich Pausen) konzipiert.
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Dipl.-Finanzwirt (FH) - Betriebswirt (VWA) Staatlich geprüfter Informatiker Stephan Blum Sachverständiger für die Wertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke im Bund Deutscher Baumeister, Arbeitskreis Bausachverständige
Dipl.-Finanzwirt (FH) - Dipl.-Sachverständiger (DIA) - Steuerberater Wolfgang Weiss Sachverständiger für die Wertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke im Bund Deutscher Baumeister, Arbeitskreis Bausachverständige Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Wolpertswende
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